Kurzinformationen zur Veranstaltung
In ihrem Vortrag wird Notarin Ute Müllers auf die Frage eingehen, was für Sie günstiger ist: Sollten Sie Ihre Immobilie jetzt zu Ihren Lebzeiten an Ihre Erben übertragen oder schenken? Oder wollen Sie lieber alles erst nach Ihrem Tod vererben?
Immobilien müssen nicht unbedingt erst beim Tod übergehen. Der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft besteht in erster Linie darin, dass bei einer Schenkung die Übertragung noch zu Ihren Lebzeiten und somit Ihrem Gestaltungswunsch entsprechend erfolgt. Andererseits fällt es vielen Menschen schwer, sich schon zu Lebzeiten vom eigenen Vermögen zu trennen. Hier ist ein Nießbrauchvorbehalt, ein Wohnrecht und die Absicherung bestimmter Rückforderungsrechte im Schenkungsvertrag hilfreich. Frau Müllers wird aufzeigen, welche Vor- und Nachteile eine Schenkung gegenüber einer Vererbung hat und welche Sicherungsmaßnahmen bei lebzeitiger Übertragung von Immobilien ratsam sind.
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Notarin
Ute Müllers
Ute Müllers ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwältin und seit über 10 Jahren als Notarin tätig. Sie führt seit 2005 ihre eigene Kanzlei im Herzen von Viernheim. Ihr Studium der Rechtswissenschaften und Rechts-Referendariat hat sie in Mannheim absolviert. Frau Müllers Tätigkeit umfasst die verschiedenen Rechtsgebiete einer Anwalts- und Notarkanzlei mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Zivilrecht.
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Was ist besser – Immobilien jetzt verschenken oder später vererben?
am Donnerstag, 21. November 2024, um 19:15 Uhr
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