Sa, 25. November 2023 | 12:30 Uhr

Schenken mit warmer Hand und was zu beachten ist ...

Kunsthaus Frankenthal, Mina-Karcher-Platz 42 a

Kurzinformationen zur Veranstaltung

Notar Michael Weinsheimer geht in seinem Vortrag darauf ein, worauf bei einer Schenkung „mit warmer Hand“ – also zu Lebzeiten des Schenkenden – zu achten ist.

Zuvor berichtet der Immobilienmakler und Sachverständige Jürgen Boxheimer, wie eine Immobilie bewertet wird. Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung notwendig.

Dieser Vortrag findet statt im Rahmenprogramm der Ausstellung von Uschi Freymeyer and Friends „Die Enge und Weite des Geistes“. Infos hierzu stehen auf der Webseite von Uschi Freymeyer.

  • Notar

    Michael Weinsheimer

    Der Frankenthaler Notar Michael Weinsheimer arbeitet bereits seit Jahren erfolgreich mit Kuthan-Immobilien zusammen. Der gelernte Diplom-Finanzwirt studierte Jura in Mainz und hat sich 2006 zunächst in Waldfischbach-Burgalben und 2014 in Frankenthal mit einer eigenen Kanzlei niedergelassen. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich vorsorgender Vollmachten im Privat- und Geschäftsbereich und zum Thema Patientenverfügungen.

    Michael Weinsheimer hat eine Lehr- und Prüfertätigkeiten für die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sowie das Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz und die Bundesnotarkammer (Berlin).

Die Antworten basieren auf den Zuschauerfragen, welche im Rahmen des Vortrags der Kuthan Immobilien Akademie vom 25.11.2023 gestellt wurden. Sie ersetzen keine Beratung, die sich an den konkreten Lebensverhältnissen orientieren. Bitte haben Sie bei dieser Ausgangslage Verständnis dafür, dass wir eine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Antworten nicht übernehmen können.

Die Antworten stammen von Michael Weinsheimer, Notar in Frankenthal
www.noftar.de
Telefon: 06233 – 31 84 0

Warum lebzeitige Übergaben?

Lebzeitige Übergaben eröffnen ggf. steuerliche Vorteile, da die heute geltende und kalkulierbare Rechtslage zugrunde gelegt wird. Zudem sind steuerliche Freibeträge in der Regel nach zehn Jahren erneut ausnutzbar und vorbehaltene Rechte (Nießbrauch, etc.) mindern die steuerliche Bewertung der Übertragung. Häufig wird die Übergabe auch zur Vermeidung sozialhilferechtlicher Regresse vereinbart, wenn die Kosten der eigenen Pflege im Alter nicht mehr alleine getragen werden können, ist die übertragene Immobilie dem staatlichen Zugriff in der Regel entzogen, wenn seit der Übertragung zehn Jahre verstrichen sind. Auch die Minderung von Pflichtteilansprüchen kann mit der lebzeitigen Übergabe erreicht werden.

Welche Rechte behalte ich?

Die Möglichkeiten der Ausgestaltung sind vielfältig. Von einem freien Rücktrittsrecht, über die Verpflichtung zur Zahlung monatlicher oder einmaliger Zahlungen und Vereinbarung von Nutzungsrechten (Wohnungsrecht oder Nießbrauch) sind viele Vertragsgestaltungen möglich, die individuell mit Ihnen besprochen werden.

Welche Alternativen zur Übergabe gibt es?

Das wirtschaftlich gleiche Ergebnis kann in der Regel auch durch letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) erreicht werden.

Was fehlt noch?

Die Gefahr, im Alter durch Krankheit oder auch in jungen Jahren durch Unfall etc nicht mehr selbstbestimmt leben zu können, muss jeder für sich selbst einschätzen. Wichtig ist es aber zu wissen, dass auch nächste Angehörige in der Regel und insbesondere nicht dauerhaft Entscheidungen treffen können. Soweit eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, ist zwingend vom Gericht Betreuung anzuordnen. Dies kann verhindert werden, wenn frühzeitig Personen des Vertrauens mit Vollmachten ausgestattet werden, da in diesem Fall die Anordnung der Betreuung regelmäßig ausgeschlossen ist. Für diese Fälle sollte über eine notarielle Generalvollmacht nachgedacht werden.

Vielfach besteht auch der Wunsch, die letzte Lebensphase selbst zu bestimmen, hier kann eine Patientenverfügung die eigenen Wünsche und Vorstellungen zum Maßstab für medizinische Maßnahmen machen.

Wie geht es weiter?

Für alle wichtigen Fragen sollte der Rat von Experten eingeholt werden. Für die Abwicklung von Übertragungen und Testamenten, aber auch die individuelle Ausarbeitung von Generalvollmachten und Patientenverfügungen steht in Ihr Notar/Notarin gerne zur Verfügung.